Allgemeine Geschäftsbedingungen Milchmanufaktur Einsiedeln AG


1. Grundlegendes

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Kunde genannt, und der Milchmanufaktur Einsiedeln AG als Betreiberin im Folgenden als Milchmanufaktur Einsiedeln AG (kurz MME AG) bezeichnet. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen. Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen der MME AG.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Einsiedeln SZ Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.

Es kommt auf allen Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der MME AG.


3. Definitionen

Gruppen: Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reise- und/oder Kundengruppen mit einer Mindestzahl von 10 gebuchten Personen.

Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch Fax- und E-Mail Nachrichten.

Die AGB beziehen sich auf das Verhältnis der beiden oben genannten Vertragspartner (Kunde/n und MME AG).


4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich

Der Vertrag über die Miete von Tischen, Seminarräumen, Flächen sowie sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch der MME AG bzw. bei Internet-Buchungen mit der Buchungsbestätigung an den Kunden zustande. 

Eine Reservation, die am Veranstaltungstag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch die MME AG verbindlich. 

Vertragsänderungen werden für die MME AG erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den/die Kunden sind unwirksam.


5. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich gemäss individuell vorgenommener Reservation des Kunden. Für Gruppen gelten die entsprechenden Auftragsbestätigungen.

Der Kunde hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf einen bestimmten Tisch/Raum.


6. Preise / Zahlungspflicht

Die von der MME AG genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.

Der Kunde ist verpflichtet, für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise der MME AG zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden, seinen Begleitern und Besuchern veranlasste Leistungen und Auslagen der MME AG an Dritte. 

Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Kunden. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Alle publizierten Preise können jederzeit ohne Mitteilung an den Kunden angepasst werden. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die von der MME AG bestätigt werden. 

Je nach Vereinbarung bzw. ab einem Betrag von CHF 1‘000.- kann die MME AG eine Anzahlung von 30% des gesamten Preises einer Leistung verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen. 

Die MME AG kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen. 

Eine Vorauszahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt die MME AG eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag. 

Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann die MME AG den Vertrag unverzüglich (ohne Mahnung) auflösen, bzw. von den gemachten Leistungsversprechungen zurücktreten und die unter Ziffer 10 genannten Stornierungskosten verlangen. 

Der MME AG steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen zu. 

Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungen der MME AG für den Kunden und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Bezahlung kann bar in Schweizer Franken oder mit einer akzeptierten Kreditkarte erfolgen.


7. Veranstaltungen

Eine Veranstaltung kann sowohl Leistungen für den Veranstaltungsraum, für Getränke und Speisen, technische Einrichtungen und weitere Leistungen umfassen.


8. Teilnehmerzahl

Der Kunde verpflichtet sich, der MME AG die verbindliche Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung spätestens 5 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Bei späteren Abweichungen der vom Kunden genannten Teilnehmerzahl gegenüber der endgültigen Teilnehmerzahl gilt:

  • Bis 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl.
  • Mehr als 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Die Abweichung wird mit (höchstens) 5% berücksichtigt.
  • Bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl erfolgt – unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit – die Abrechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl.

9. Rücktritt durch die MME AG

Bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag kann die MME AG durch einseitige (schriftliche) Erklärung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Ferner ist die MME AG berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch einseitige (schriftliche) Erklärung ausserordentlich vom Vertrag zurückzutreten:

Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:

  • höhere Gewalt oder andere von der MME AG nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Veranstaltungen die unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltzwecks, gebucht werden;
  • die MME AG begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Kunden oder das Ansehen der MME AG beeinträchtigen kann;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

Bei berechtigtem Rücktritt der MME AG erwächst dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung bleibt grundsätzlich geschuldet.


10. Annullationsbestimmungen

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der MME AG geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der MME AG. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarten Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Entscheidend für die Berechnung der zu zahlenden Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Stornierung des Kunden bei der MME AG Dies gilt sowohl für Briefe als auch für Fax- und E-Mail Nachrichten.

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann die MME AG die Annullationsgebühren gemäss Ziffer 11 in Rechnung stellen.


11. Annullationsgebühren bei Veranstaltungen

Kann eine Veranstaltung aus Gründen, welche nicht der MME AG zuzurechnen sind und für welche die MME AG nicht verantwortlich ist, nicht durchgeführt werden, so behält die MME AG den Anspruch auf (Teil-) Zahlung der vereinbarten Leistung entsprechend der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs der schriftlichen Annullation wie folgt:

Absage der Veranstaltung 0 – 3 Arbeitstage vor dem Termin: 50% gemäss Auftragsbestätigung
Absage der Veranstaltung 4 – 14 Arbeitstage vor dem Termin: 10% gemäss Auftragsbestätigung
Als Arbeitstage gelten Dienstag – Freitag.


12. Speisen und Getränke

Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich von der MME AG zu beziehen.

In Sonderfällen (Spezialitäten, usw.) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist die MME AG berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld (gemäss separater Aufstellung) zu verlangen.


13. Verlängerungen

Wird mit der reservierten Veranstaltungsdauer die gesetzliche Schliessungsstunde (Polizeistunde) voraussichtlich überschritten, hat sich der Kunde spätestens 21 Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung an die MME AG zu wenden, damit die erforderlichen Bewilligungen eingeholt werden können. Die Kosten für die Bewilligungen sowie weitere interne Kosten der MME AG, welche durch eine Betriebsverlängerung zu erwarten sind, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die MME AG kann für die Erteilung von Bewilligungen nicht garantieren.

Die MME AG hat das Recht, die Veranstaltungsteilnehmer nach Ablauf der Verlängerungsbewilligung aus den Räumlichkeiten zu weisen.


14. Haftung und Vertragsrecht

a) MME AG

Die MME AG bedingt die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden.

Die MME AG haftet für die eingebrachten Sachen der Kunden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet die MME AG nicht.

Die MME AG lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.

Die MME Ag haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Kunden lediglich vermittelt hat.

b) Kunde

Der Kunde haftet gegenüber der MME AG für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass die MME AG dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss.

Hat ein Dritter für den eigentlichen Kunden die Buchung vorgenommen, so haftet der Dritte der MME AG gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Der Kunde haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen der MME AG an Dritte. Eltern haften für Ihre Kinder.


15. Gutscheine

Gutscheine ausgestellt durch die MME AG verstehen sich in Schweizer Franken und können gegen Waren oder Dienstleistungen der MME AG eingelöst werden. Restwerte werden in Form eines weiteren Gutscheines gutgeschrieben, eine Bar Auszahlung ist nicht möglich.

Stand April 2014